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Unsere Dienstleistungen
im Datenschutz

Datenschutzthemen

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Wenn wir für Sie als Datenschutzbeauftragter tätig sind, so stehen folgende Schwerpunkte im Mittelpunkt:

Datenschutzhandbuch

Wir erstellen für Sie ein Datenschutzhandbuch, das jährlich aktualisiert wird. Im Einklang mit der Novelle II besteht das Datenschutzhandbuch aus 10 Abschnitten. Diese enthalten unter anderem:

 

Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Das so genannte öffentliche Verfahrensverzeichnis, das wir Ihnen erstellen, enthält alle Informationen, die gemäß § 4 g BDSG für jedermann bestimmt und abrufbar sind.

 

Informationssicherheit

Das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet zu einer detaillierten Dokumentation der technischen und organisatiorischen Maßnahmen, die wir für unsere Mandanten ausführen. Hierzu erfolgt eine präzise Ist- und Sollanalyse in Bezug auf alle datenschutzrelevante Vorgänge und IT-Sicherheit unserer Kunden.

 

Verarbeitungsübersicht

Die Verarbeitungsübersicht enthält:

  • Einzelheiten der firmeninternen Datenverarbeitung
  • IT-Struktur (Hardware, Clients, Server, Netzanbindung, Netzwerk, Internetprotokolle, Speichermedien, Fernsprechtechnik),
  • Übersicht über externe Datenverarbeitung (sog. Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG),
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (Stand der Sicherheitskontrollen nach Anhang zu § 9 BDSG, Protokollierung von Datenverarbeitungen und Datenweitergabe),
  • Beachtung von Bundesdatenschutzgesetz, Telekommunikationsgesetz, Strafgesetzbuch, Fernmelde- und Postgeheimnis sowie weiterer Vorschriften über den Datenschutz.

 

Implementierung

Das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet zu einer detaillierten Dokumentation der technischen und organisatiorischen Maßnahmen, die wir für unsere Mandanten ausführen. Hierzu erfolgt eine präzise Ist- und Sollanalyse in Bezug auf alle datenschutzrelevante Vorgänge und IT-Sicherheit unserer Kunden.

 

Interne Auditierung

Das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet zu einer detaillierten Dokumentation der technischen und organisatiorischen Maßnahmen, die wir für unsere Mandanten ausführen. Hierzu erfolgt eine präzise Ist- und Sollanalyse in Bezug auf alle datenschutzrelevante Vorgänge und IT-Sicherheit unserer Kunden.

 

Schulung

Das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet zu einer detaillierten Dokumentation der technischen und organisatiorischen Maßnahmen, die wir für unsere Mandanten ausführen. Hierzu erfolgt eine präzise Ist- und Sollanalyse in Bezug auf alle datenschutzrelevante Vorgänge und IT-Sicherheit unserer Kunden.

In unseren Schulungen behandeln wir u. a. folgende Themen:

  • Risiken zeigen
  • Rechtliche Vorgaben erläutern
  • Technische / organisatorische Kenntnisse vermitteln

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Marc Weiß Verwaltungs-GmbH
Herrenkellergasse 6
89073 Ulm
tel. 0731.3799 861
fax. 0731.3799 862

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