Wir erstellen für Sie ein Datenschutzhandbuch, das jährlich aktualisiert wird. Im Einklang mit der Novelle II besteht das Datenschutzhandbuch aus 10 Abschnitten. Diese enthalten unter anderem:
Das so genannte öffentliche Verfahrensverzeichnis, das wir Ihnen erstellen, enthält alle Informationen, die gemäß § 4 g BDSG für jedermann bestimmt und abrufbar sind.
Das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet zu einer detaillierten Dokumentation der technischen und organisatiorischen Maßnahmen, die wir für unsere Mandanten ausführen. Hierzu erfolgt eine präzise Ist- und Sollanalyse in Bezug auf alle datenschutzrelevante Vorgänge und IT-Sicherheit unserer Kunden.
Die Verarbeitungsübersicht enthält:
Das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet zu einer detaillierten Dokumentation der technischen und organisatiorischen Maßnahmen, die wir für unsere Mandanten ausführen. Hierzu erfolgt eine präzise Ist- und Sollanalyse in Bezug auf alle datenschutzrelevante Vorgänge und IT-Sicherheit unserer Kunden.
Das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet zu einer detaillierten Dokumentation der technischen und organisatiorischen Maßnahmen, die wir für unsere Mandanten ausführen. Hierzu erfolgt eine präzise Ist- und Sollanalyse in Bezug auf alle datenschutzrelevante Vorgänge und IT-Sicherheit unserer Kunden.
Das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet zu einer detaillierten Dokumentation der technischen und organisatiorischen Maßnahmen, die wir für unsere Mandanten ausführen. Hierzu erfolgt eine präzise Ist- und Sollanalyse in Bezug auf alle datenschutzrelevante Vorgänge und IT-Sicherheit unserer Kunden.
In unseren Schulungen behandeln wir u. a. folgende Themen:
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