Die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten bietet klare Vorteile. Er erfüllt in besonderer Weise die hohen fachlichen Anforderungen, die die DSGVO und ergänzende nationale Vorschriften an den betrieblichen Datenschutz stellen.
Die DSGVO verlangt gemäß Art. 37 bis 39 von einem Datenschutzbeauftragten Fachwissen im Datenschutzrecht und in der Praxis sowie die Fähigkeit, die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Dies setzt voraus, dass der externe Datenschutzexperte sein Wissen kontinuierlich durch Fortbildungen, etwa bei anerkannten Institutionen wie dem TÜV Rheinland, auf dem neuesten Stand hält. Solche Schulungen gewährleisten, dass er Unternehmen auch künftig als kompetenter Ansprechpartner zur Seite steht.
Die Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragten bringt unter anderem folgende Vorteile:
Der externe Datenschutzexperte stellt sicher, dass eingesetzte IT-Systeme datenschutzkonform arbeiten. Dafür verfügt er über detaillierte Kenntnisse der verwendeten Hardware, Software und Anwendungen. Zudem ist er mit weiteren relevanten Regelungen, wie dem Telekommunikationsgesetz (TKG), vertraut.
Die fachliche Qualifikation eines externen Datenschutzbeauftragten wird auch durch Rechtsprechung untermauert, etwa durch ein Urteil des Landgerichts Ulm, das fordert, dass ein Datenschutzbeauftragter über fundierte IT-Kenntnisse verfügen und diese nachweisen können muss. Darüber hinaus zeichnet er sich durch ein tiefes Verständnis betrieblicher Abläufe, Einfühlungsvermögen, Organisationstalent und die Fähigkeit aus, datenschutzbez
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